Rüdiger Rossig | Journalist | Novinar

Das Recht der Kinder

Die neue Regelung ist besser als die alte. Aber sie reicht noch nicht aus | Von Rüdiger Rossig

Ja, die neue Sorgerechtsregelung ist ein Schritt nach vorne. Immerhin haben jetzt auch Väter eine Chance, im Leben ihres Nachwuchses eine Rolle zu spielen, wenn sie nicht mit der Kindsmutter verheiratet sind und diese sich sträubt. Vorausgesetzt, es widerspricht nicht dem Wohl der betroffenen Kinder.

Aber: Wie kann es dem Wohl eines Kindes widersprechen, dass es beide Eltern hat? Doch nur, wenn Mutter oder Vater (oder beide) kriminell, drogensüchtig oder gemeingefährlich sind - oder sich Derartiges gegenseitig vorwerfen.

Die neue Regelung lässt außer Acht, dass es bei den meisten Sorgerechtsstreitereien nicht um das Wohl der Kinder, sondern um die Wünsche der Eltern geht. Wenn die sich nicht einigen können, welche Schule die Tochter oder der Sohn besuchen soll oder welcher Elternteil wann mit dem Kind in Urlaub fährt, dann dürfen Mama und Papa weiterhin vor Gericht ziehen, um ihre jeweiligen Vorstellungen durchzusetzen.

Ältere Kinder werden vom Gericht oft nach ihrer Meinung gefragt. Wie weh tut es 13-Jährigen, wenn sie sagen müssen, ob sie zu Mama oder Papa stehen? Wenn sie sich zwischen zwei geliebten Menschen entscheiden müssen?

Kinder haben ein Recht auf beide Eltern. Die tragen die Verantwortung für das Wohl ihres Nachwuchses. Menschen, die ihre Elternschaft nicht als gemeinsame Aufgabe begreifen, sollten ihr Kind alleine kriegen. Also besser gar nicht. Gesetzgeber sollten davon ausgehen, dass Kinder Mutter und Vater brauchen - und beide von Anfang an per Sorgerecht in die Pflicht nehmen.

taz, die tageszeitung